AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB.

2. Vertragspartner, Kundendienst
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Bem GmbH. Weitere Informationen zu uns finden Sie im Impressum. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen unter der Telefonnummer   05731-245 15 73.

3. Vertragsabschluss
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
Bedingung für einen wirksamen Vertragsschluss ist stets, dass der Bestellvorgang mit Absenden der Bestellung abgeschlossen wird.

4. Versandkosten
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

5. Bezahlung
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, Nachnahme, Kreditkarte, PayPal, Rechnung.
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
Nachnahme
Bei einer Bestellung per Nachnahme zahlen Sie die Ware gleich bei Übergabe, direkt an den Paketzusteller.  Pro Bestellung zahlen Sie zusätzlich eine Zahlungsart-Gebühr in Höhe von 5,90- EUR und eine Nachnahmegebühr von 2,60 EUR Die Belastung Ihrer Kreditkarte erfolgt mit Abschluss der Bestellung.
Paypal
S ie bezahlen den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter Paypal. Sie müssen grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen (Ausnahme ggf. Gastzugang). Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
In Zusammenarbeit mit Klarna bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:
Klarna Rechnung: Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Rechnung wird bei Versand der
Ware ausgestellt und per E-mail übersandt. Die Rechnungsbedingungen finden Sie hier.
Klarna Ratenkauf: Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf flexibel in monatlichen Raten von
mindestens 1/24 des Gesamtbetrages (mindestens jedoch 6,95 EUR) bezahlen. Weitere Informationen zum Klarna Ratenkauf
einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite finden Sie hier.
Sofortüberweisung
Kreditkarte (Visa/ Mastercard)
Lastschrift
Die Zahlungsoptionen werden im Rahmen von Klarna Checkout angeboten. Nähere Informationen und die Nutzungsbedingungen für Klarna Checkout
finden Sie hier. Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier. Ihre Personenangaben werden von Klarna in Übereinstimmung mit den
geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.       ​
Unsere Checkout-Lösung wird von Klarna (Klarna AB, Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden) zur Verfügung gestellt und nutzt Cookies,
um Ihnen bei der Nutzung des Checkouts von Klarna ein ideales, auf Sie zugeschnittenes Online-Erlebnis zu ermöglichen. E ine detaillierte Auflistung
der Cookies und eine Erläuterung ihres jeweiligen Zwecks finden Sie hier.

6. Selbstabholung
Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

8. Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.

9. Widerrufsbelehrung (ausgeschlossen Eintrittskarten) 
Widerrufsrecht für Verbraucher
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Bem GmbH, Oeynhausener Str. 54, 32584 Löhne, E-Mail: info[@]jarmarka.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vor geschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.jarmarka.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen dreisig Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Mit der Bestellung erklären sich Verbra ucher damit einverstanden, dass sie im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung tragen.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
− zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle
Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
− zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell
überschritten würde,
− zur Lieferung versiegelter Waren, d ie aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
− zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
− zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
− zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
− zur Lieferung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
Bei dem Verkauf einer Eintrittskarte für eine Freizeitveranstaltung handelt es sich um einen Vertrag im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, so dass kein Widerrufsrecht besteht. Die Käufer von Eintrittskarten haben daher kein Rückgaberecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist unmittelbar nach Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der bestellten Karten. Ein Umtausch und Rückgabe der Eintrittskarten ist ausgeschlossen. 

10. Vertragstextspeicherung
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier auf dieser Seite einsehen und herunterladen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.

11. Vertragssprache
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

12. Hinweis gemäß Batteriegesetz
Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwer tet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben.
Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Veranstaltungen. Für Besucher gilt die jeweilige Hausordnung der Veranstaltung und für die Aussteller die Teilnahmebedingungen.
Teilnahmebedingungen für Unternehmer

13. Veranstaltung
Veranstaltung und Veranstaltungsort laut gebuchtem Projekt/Angebot
Öffnungszeiten für An –und Abbau, sowie Geschäftszeiten sind mit separatem Infoblatt vom Aussteller einzuholen. Diese Eintrittskarte berechtigt Sie zum einmaligen Einlass auf das Gelände der JARMARKA. Für Ihren angenehmen und komfortablen Aufenthalt besteht die Möglichkeit, nur bei Großeinkäufen pro Person diese in einem kurzen Zeitraum zum Fahrzeug zu tragen und das Gelände wieder kostenfrei zu betreten.  

14. Anmeldung
(1) Eine Bestellung als Aussteller erfolgt über das Anmeldeformular und zusätzliche Anlagen. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Besteller/Aussteller die „Teilnahmebedingungen“, des Veranstalters, sowie die „Hausordnung“ an.
(2) Die zugewiesene Standfläche kann der Veranstalter ändern und Maße und Größen abändern. Die gesetzlichen gewerbe- und arbeitsrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Dies gilt besonders auch für die Unfallverhütung sowie den Feuer- und Umweltschutz.
(3) Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung von Firmen und kann auch Anmeldungen ablehnen.

15. Mitaussteller
(1) Die Teilnahme von Mitausstellern ist schriftlich zu beantragen und ist kostenpflichtig. Für den Mitaussteller gelten dieselben Bedingungen, wie für den Hauptaussteller.
(2) Der Hauptaussteller trägt die volle Verantwortung für den Stand und für eventuelle Zahlungsausfälle des Mitausstellers.
(3) Erfolgt eine Teilnahme eines Mitausstellers ohne vorherige Anmeldung/Genehmigung des Veranstalters, ist die gesamte Standfläche und eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro Netto an den Veranstalter zu entrichten. Zusätzlich kann der Veranstalter den Betrieb des Standes während der Veranstaltung verweigern, schließen und vom Gelände verweisen.

16. Kosten
(1) Die Kosten für Standfläche, Mietmöbel und alle weiteren anfallenden Kosten sind dem Anmeldeformular, sowie den Anlagen zu entnehmen.
(2) Alle Preise sind an Unternehmer gerichtet und verstehen sich als Nettobeträge zzgl. der gesetzl. MwSt. – Rabatte und sonstige Preisabsprachen unterliegen der Schriftform und bedürfen der Bestätigung des Veranstalters.

17. Zahlungsbedingungen für Veranstalter
(1) Rechnungsbeträge sind laut abgeschlossenen Vertrag innerhalb der angegebenen Zahlungsfristen an den Veranstalter zu  zahlen.
(2) Bei einem Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 7 %- Punkten über dem Basiszinssatz zzgl. einer Mahngebühr fällig.
(3) Der Veranstalter kann über die nicht bezahlte Standfläche anderweitig verfügen und ist berechtigt, die komplette Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern. In diesem Fall ist die Rechnung dennoch in voller Höhe zzgl. der anfallenden Verzugszinsen, der Mahngebühr und eventuell weiteren anfallenden Kosten zu zahlen.

18. Nichtteilnahme, Ausfall
(1) Wurden zusätzlich Drucksachen und Werbemöglichkeiten bestellt, so sind diese zu 100 % fällig, wenn sich diese bereits in der Produktion befinden.
(2) Erscheint der Aussteller nicht auf der Veranstaltung, so sind dennoch alle Kosten in voller Höhe zu zahlen. Der Veranstalter kann über die Standfläche frei verfügen und diese auch anderweitig nutzen, solange sich die Nutzung zweckmäßig an der Ausrichtung der Veranstaltung orientiert und laut Anmeldung entspricht.
(3) Wenn ein Aussteller den gebuchten Stand mit seiner Ware/Dienstleistung nicht wie vereinbart vor Ort im Veranstaltungszeitraum präsentiert, so kann der Veranstalter auf Kosten des Ausstellers den Stand demontieren bzw. besucherfreundlich gestalten. Der Aussteller verpflichtet sich im Veranstaltungszeitraum den Stand nicht leer stehen zu lassen. Bei Zuwiderhandlung, leerstehenden gebuchten Stand, verpflichtet sich der Aussteller ohne jegliche Nebenabreden einen Schadensersatz in Höhe von 2.500 EURO netto innerhalb von 30 Tagen an den Veranstalter zu bezahlen.

19. Standbau, Aufbau, Abbau
(1) Der Auf- und Abbau der Stände muss innerhalb der angegebenen Zeiträume erfolgen und rechtzeitig beendet werden. Das gilt auch für das Entfernen aller Transportkisten etc. die nicht zum Stand selbst gehören. Plakate und Klebeband sind von den Wänden sauber und ohne Reste zu entfernen.
(2) Beanstandungen sind rechtzeitig und vor Beginn des Aufbaus meldepflichtig.
(3) Für den Auf- und Abbau ist nur befugten Personen der Eintritt zum Veranstaltungsgelände gewährt.
(4) Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Personal ist stets Folge zu leisten.
(5) Die Standfläche ist einzuhalten und darf nicht überschritten werden. Bei einer Aufbauhöhe von über 2,50 m bedarf es der schriftlichen Zusage des Veranstalters. Die Stände müssen nach oben offen bleiben und dürfen nicht überdacht sein.
(6) Für den Transport der Ware sind ausschließlich Transportwägen mit Gummirollen erlaubt.
(7) Der Auf –und Abbau des Standes ist während der Veranstaltung nicht erlaubt. Wird dennoch vor Veranstaltungsende mit dem Abbau begonnen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro Netto fällig.
(8) Bestandteile der Halle, Wände, Fußboden, Hallenkonstruktionen etc. dürfen nicht beschädigt werden. Für Beschädigungen an diesen Elementen, sowie Beschädigungen an Mietmöbel, Trennwänden, Leihobjekten etc. haftet der Aussteller.
(9) Erfolgt innerhalb der Abbaufrist kein Abbau des Standes, so wird dieser auf Kosten des Ausstellers abgebaut und eingelagert. Es erfolgt keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust der Ware. In diesem Fall wird eine zusätzliche Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro netto berechnet.
(10) Übernachtungen sind auf dem gesamten Gelände verboten.

20. Standeinteilung
(1) Der Veranstalter allein entscheidet über die Vergabe der Standplätze. Der Veranstalter ist bemüht, die Wünsche der Aussteller zu berücksichtigen. Die Standeinteilungen werden den Ausstellern rechtzeitig unter Nennung der Standnummer mitgeteilt.
(2) Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe schriftlich dem Veranstalter eingereicht werden.
(3) Aus Sicherheitsgründen müssen Notausgänge, Feuermelder, Feuerlöscher etc. jederzeit zugänglich sein und dürfen in keiner Weise zugestellt oder unzugänglich gemacht werden. Mit einer geringfügigen Beschränkung der Standgröße bis zu 10 cm muss der Veranstalter rechnen und ist kein Grund der Beanstandung oder Kürzung der Kosten.

21. Stand, Ausweise
(1) Der Veranstalter ist in der Gestaltung der Stände hinsichtlich der Stellung von Systemwänden und eventuellem Zubehör frei und für die Ausstattung der Stände mit Systemwänden und eventuellem Zubehör ist der Veranstalter frei und handelt dabei stets hinsichtlich eines positiven Gesamtbildes der Veranstaltung.
(2) Dem Veranstalter ist es erlaubt, Einsicht in Entwürfe oder Aussehen der Stände zu erfragen und entsprechend zu nehmen.
(3) Während der Veranstaltung muss der Stand stets besetzt sein und darf nicht ohne Personal leer stehen.
(4) Die Aussteller erhalten Ausstellerausweise bzw. Bänder die sichtbar anzubringen sind.
(5) Eine Reinigung der Stände wird seitens des Veranstalters nicht durchgeführt. Für die Reinigung ist der Aussteller selbst verantwortlich. Die Gänge werden vom Veranstalter gereinigt.
(6) Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, Abfall zu vermeiden und Müll zu trennen. Eine Entsorgung von Abfall, welcher während dem Auf- und Abbau anfällt, ist nicht inbegriffen und muss vom Aussteller selbst entsorgt werden. Dies gilt auch für eigene Wände, Teppiche etc.
(7) Das Bekleben des Veranstaltungsgeländes mit Aufklebern, Stickern, Plakaten oder andere Werbeposter sind strengstens untersagt und wird mit einer Geldstrafe von 2.500 netto auferlegt.

22. Verkauf, Verlosungen, Werbung
(1) Eine Abgabe von Speisen und Getränken für den Verzehr vor Ort, muss vom Veranstalter genehmigt werden. Der Verkauf oder Verteilung von Speisen und Getränken ist streng untersagt.
(2) Ein Verkauf von Produkten und Waren muss bei Veranstaltungsende abgeschlossen sein.
(3) Werden am Stand Verlosungen, Preisausschreibungen, etc. durchgeführt, so darf dies nur kostenlos ohne Entgelt oder Spenden erfolgen. Die Durchführung ist erlaubt und muss den gesetzlichen Regelungen entsprechen.
(4) Das Ansprechen von Besuchern und Verteilen von Werbesachen aller Art darf nur innerhalb des eigenen Standes erfolgen. Möchte der Aussteller Sie außerhalb des eigenen Standes aktiv werben, kann er dies gegen Aufpreis und über die Buchung von Hostessen durchführen lassen. Weitere Werbemöglichkeiten sind der Anlage zum Anmeldeformular zu entnehmen.
(5) Fremdwerbung von Firmen die keine Aussteller sind, ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und den dazugehörigen Parkplätzen untersagt. Ein Verstoß wird sofort angezeigt. Der Veranstalter hat in diesem Falle einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 595,- Euro netto gegenüber dem Aussteller. Ebenfalls sind anfallende Reinigungskosten die in Verbindung von Fremdwerbung zu zahlen.

23. Bewachung
(1) Eine allgemeine Bewachung für die Halle wird vom Veranstalter übernommen ohne Haftung für Verluste oder Beschädigung.
(2) Für eine Standbewachung ist der Aussteller selbst verantwortlich.
(3) Das gilt für die gesamte Zeit, inkl. Auf- und Abbauzeiten.
(4) Eine Sonderwache für die Bewachung ist mit Genehmigung des Veranstalters möglich und kann gerne vermittelt werden.
24. Bild-, Tonübertragung, Musik
(1) Eine Bild-/Tonübertragung ist innerhalb der eigenen Standfläche erlaubt. Die Lautstärke bei Tonübertragung darf jedoch in keiner Weise andere Aussteller stören oder Lärm verursachen. Wird dies nicht beachtet so kann vom Veranstalter eine weitere Übertragung untersagt werden.
(2) Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind vom Aussteller zu tragen und anzumelden.
25. Versicherungen
(1) Der Veranstalter haftet nicht für Verluste und Schäden an Ständen, Schaugut und Produkten innerhalb der Standfläche. Eine Versicherung und Haftung hierfür wird empfohlen und kann auf Winsch vermittelt werden.
26. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden müssen für Ihre Gültigkeit schriftlich bestätigt werden.
27. Haftung und Schäden
(1) Für Schäden (Sach- und Körperschäden) während dem Auf-, Abbau und der Veranstaltung haftet der Veranstalter nicht.
(2) In der Standfläche haftet der Aussteller selbst.
28. Rauchverbot
(1) Im gesamten Innenbereich ist das Rauchen untersagt.
(2) Das Rauchen ist nur in den vorgesehenen Flächen und Räumen erlaubt.
29. Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Gerichtsstand ist Bielefeld. Es gelten ausschließlich die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und Ausstellungsbedingungen vom Veranstaltungsort.
(2) Bedingungen von Ausstellern sind nicht Vertragsinhalt.
(3) Ein Widerspruch ist nicht zulässig.

30. Mit der Kontaktaufnahme erlauben Sie ausdrücklich die Speicherung der persönlichen Informationen, mit denen Sie identifiziert werden können, insbesondere Name, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse oder postalische Adresse und willigen ein diese Daten zu allgemeinen „Werbe- und Marktforschungszwecken“ zu verwenden, um Ihnen Werbung rund um unsere Produkte oder sonstige Angebote unseres Unternehmens zu schicken. Wir kontaktieren Sie hierzu über solche Kommunikationskanäle, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Einwilligung mitteilen, beispielsweise per E-Mail, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben. Per Telefon, Fax, SMS oder mobile Anwendungen über App, wenn Sie uns Ihre (Handy-) Telefonnummer mitteilen. Per Postsendung, wenn Sie uns Ihre Adresse mitteilen. Diese Einwilligung kann jederzeit per E-Mail/Fax widerrufen werden.


31. Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EUDatenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/EU-DSGVO

Stand: April 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kartenverkauf für die
Veranstaltung „Jarmarka“

32. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den
Kauf von Eintrittskarten (nachfolgend „Ticket “) für Veranstaltung „Jarmarka
von Bem GmbH, Oeynhausener Str. 54, 32584 Löhne
(nachfolgend „Veranstalter“). Ergänzend zu diesen AGB gilt die für die
Veranstaltung gültige Hausordnung.

33. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

a) Die Höhe des Kartenpreises ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des
Veranstalters. Zuzüglich zum Ticketpreis können Versandkosten und/oder eine
angemessene Bearbeitungsgebühr anfallen. Bei Kartenbestellungen im Internet
wird die Anfrage durch Anklicken des Bestell-Buttons verbindlich. Mit der Annahme
durch den Veranstalter kommt durch Übergabe der Tickets bzw. Übersendung
einer Bestellbestätigung oder Rechnung ein Vertrag zwischen Veranstalter und
Erwerber zustande (Vertragsschluss).

b) Bestellungen werden gegen Rechnung, Vorkasse, Barzahlung oder EC-Karte
oder andere Zahlungssysteme ausgeführt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten bei
bestimmten Veranstaltungen oder Vertriebswegen nicht anzubieten.

c) Bei Tickets, die der Besucher selbst ausdruckt, sind Mehrfachausdrucke oder
sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung
untersagt.

34.Rücknahme von Tickets, Widerrufsrecht

a) Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe von Tickets. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9
BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen
im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die
Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

b) Widerrufsrecht bei sonstigen Waren:
Soweit Verbraucher/innen beim Veranstalter andere als die oben genannten
Waren bestellen (z.B. Geschenkgutscheine für Veranstaltungstickets), gilt das
folgende Widerrufsrecht:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die

Bem GmbH, Oeynhausener Str. 54, 32584 Löhne,
Telefon: 05731-245 15 96, E-Mail: info[@]jarmarka.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder
E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können
dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir
von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei
uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie
verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu
dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im
Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, orientieren Sie sich bitte an
nachfolgendem Widerrufsmuster.)
- An
Bem GmbH, Oeynhausener Str. 54, 32584 Löhne

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die

Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
___________
(*) Unzutreffendes streichen.

35. Abbruch der Veranstaltung; Programmänderungen

a) Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die
Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher,
Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung abgesagt oder
unverzüglich abgebrochen. In einem solchen Fall und/ oder bei Abbruch oder
Absage der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund
behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein
Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

b) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das
Programm zu ändern. Ein Ticket berechtigt zum Besuch einer Vielzahl von Auftritten
und Begleitveranstaltungen auf dem Veranstaltungsgelände. Im Falle von
Programmänderungen, der Absage einzelner Programmpunkte, Streichung einzelner
Aufritte aus dem Programm hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den
Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der
Gesamtcharakter der Veranstaltung „Jarmarka“ gewahrt bleibt.
Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte haben die Besucher
hinzunehmen.

c) Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung
einzelner Künstler und übernimmt dafür auch keine Haftung.

36. Haftung

a) Der Veranstalter haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz für
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem
Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.

b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten*), die
nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter beschränkt auf den
Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens (Verpflichtungen, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
vertrauen darf).

37. Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzrechtlichen Bestimmungen
gespeichert und genutzt.

38. Gültigkeit der Eintrittskarte

Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.

39. Gutscheine

Werden Gutscheine für Veranstaltungen mit einem geringeren Entgelt eingelöst,
wird ein neuer Gutschein über den Restbetrag ausgestellt. Ausgestellte, bezahlt
und noch nicht eingelöste Gutscheine behalten ihre Gültigkeit gem. § 195 BGB
für drei Jahre nach Ausstellung (gerechnet vom 31.12. des Ausstelljahres).

40. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von
Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur
außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher
Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-
Dienstleistungsverträgen erwachsen. Die Plattform ist unter dem folgenden Link
zu erreichen: https://jarmarka.de. Zur Teilnahme an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist
Jarmarka nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

41. Schlussbestimmungen

Im Falle der Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieser AGB wird die
Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute
im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, so ist
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Bielefeld. 

Hausordnung
 
1. Geltungsbereich
(a)   Diese Ordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf dem „JARMARKA“ und den dazugehörigen Außenanlagen.
(b)  Der „JARMARKA“ wird veranstaltet von der Bem GmbH.
(c)   Die Hausordnung gilt an allen Veranstaltungstagen.
(d)  Besucher des „JARMARKA“ bestätigen mit dem Betreten des Veranstaltungsortes sowie die dazugehörige Außenanlage und Parkplätzen, die Kenntnisnahme und verbindliche Anerkennung dieser Hausordnung.
(e)  Die Hausordnung ist also für jedermann gültig, der sich in dem Geltungsbereich dem „JARMARKA“ – Veranstaltung aufhält.
 
2. Hausrecht
(a)  Bem GmbH steht in allen Räumlichkeiten des „JARMARKA“ – Veranstaltung und auf dem Gelände das alleinige Hausrecht zu.
(b)  Das Hausrecht gegenüber Dritten wird durch die von der Bem GmbH beauftragten Personal geltend gemacht. Deren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten und auf Aufforderung zu jeder Zeit Zutritt zu den gemieteten Ständen, bzw. Räumlichkeiten zu gewähren.
(c)   Bem GmbH obliegt das alleinige Entscheidungsrecht welche Waren und Dienstleistungen auf dem „JARMARKA“ und dem dazugehörigen Gelände, vorgestellt und vertrieben werden.
 
3. Eintrittskarten, Kontrollen
(a)  Auf dem gesamten Messegelände sowie auch in der näheren Umgebung des „JARMARKA“ ist der Verkauf von Tickets durch Dritte untersagt. Bei Verstoß wird die Bem GmbH von ihrem Hausrecht Gebrauch machen Platzverweise/Hausverbote auszusprechen, sowie den Verstoß zur Anzeige zu bringen. Rückgabe-, Rückerstattungs- und Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben worden ist.
(b)  Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten von „JARMARKA“ dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist berechtigt, die Identität der Besucher durch Einsichtnahme in ihre von einer Behörde ausgestellten Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, etc.) zu überprüfen. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung des Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihren Eintrittskarten vermerkt -auch in anderen Bereichen- einzunehmen. Der „JARMARKA“ – Veranstalter behält sich das Recht vor, vor und während der Veranstaltung Ticket-, Platz-, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf das Sicherheitspersonal davon ausgehen, dass der Besucher gegen seine Zugangsberechtigung bzw. eine Platzberechtigung verstößt und aus diesem Grunde den Eintritt/Aufenthalt verweigern. Wird ein Besucher oder Aussteller aus den oben aufgeführten Gründen nicht auf das Gelände von „JARMARKA“ gelassen oder dem „JARMARKA“ verwiesen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für seine Tickets bzw. Auslagen für die Teilnahme.
(c)   Der Ordnungsdienst darf Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
(d)  Aufenthalt ist nur den Personen gestattet, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen. Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt.
(e)  Es ist untersagt, die unter Ziff. 5 der Hausordnung aufgeführten Gegenstände mitzubringen. Bem GmbH ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern.
(f)   Bei Verlassen der Veranstaltungsstätte oder des Veranstaltungsgeländes vor Veranstaltungsbeginn oder während Veranstaltungspausen verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung des Kartenwertes vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
(g)  Zur Sicherheit der Besucher wird den „JARMARKA“ und das Umfeld des „JARMARKA“ mit einem Radius von maximal 300 m audio- und videoüberwacht.
(i)   Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände des „JARMARKA“ Straftaten (z. B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist Bem GmbH berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht die Bem GmbH von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
(j)   Jeder Besucher willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Abbildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein.
 
4. Verhalten
(a)  Die Besucher haben den Anordnungen und Durchsagen der Polizei, Feuerwehr, Ordnungsdienstes und Rettungsdienstes unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten.
(b)  Während des „JARMARKA“ hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
(c)   Alle Auf- und Abgänge sowie Verkehrs-, Flucht und Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.
(d)  Den Benutzern von medizinisch notwendigen Gehilfen (Krücken, Rollatoren, etc.) können aus Sicherheitsgründen (Freihalten von Rettungs- und Fluchtwegen) vom Ordnungs- und Sicherheitsdienst ein entsprechender Aufenthaltsort und Wege zugewiesen werden.
(e)  Unfälle und Schäden sind der JARMARKA unverzüglich anzuzeigen.

5. Verbote
Es ist untersagt:
(a)   nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, dem „JARMARKA“ und dem dazugehörigen Gelände, die Veranstaltungsfläche selbst, Absperrungen, Bühnen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art oder Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
(b)  Bereiche, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten;
(c)   mit Gegenständen zu werfen;
(d)  Feuer zu machen, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind, etc.) anzuzünden;
(e)  ohne die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und die privatrechtliche Gestattung seitens Bem GmbH
Waren und Eintrittskarten anzubieten und zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Sammlungen von Besucherinformationen durchzuführen;
(f)   bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
(g)  außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder den „JARMARKA“ sowie das dazugehörige Gelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen, zu verunreinigen;
(h)  rassistische, politische, fremdenfeindliche oder radikale Parolen, namentlich rechtsradikale oder politische Parolen zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale oder politische Haltung kundzugeben;
(i)   die Beteiligung an streitigen Auseinandersetzungen, aggressives Verhalten, Beleidigungen anderer Personen;
(j)   so weit angeboten, alkoholische Getränke im Übermaß zu konsumieren;
(k)  Verkehrsflächen, insbesondere Geh- und Fahrwege einzuengen und Verkaufsstände auf dem zu dem „JARMARKA“ zugehörigen Gelände aufzustellen;
(l)   Tiere mitzubringen, ausgenommen der Blindenhunde
(m) Ein Zutritt in den „JARMARKA“ ist sowohl in stark alkoholisiertem Zustand und/ oder Drogeneinfluss untersagt. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte ersatzlos Ihre Gültigkeit.
(n) politische oder militärische Ansichten durch das offene Tragen von Transparenten, Flaggen, Wappen, Länderkennzeichen oder sonstige eindeutige landesspezifische Merkmale während der Veranstaltung zu äußern oder erkennen zu lassen.
 
Den Besuchern der „JARMARKA“ ist das Mitführen nachstehender Gegenstände untersagt:
(a)  Alkoholische Getränke aller Art
(a)  Waffen jeder Art
(b)  Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können
(c)   Gassprühdosen, ätzende und färbende Substanzen
(d)  Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen
(e)  Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
(f)   Speisen und Getränke aller Art
(g)  Fahnen aller Art, Transparente, Plakate, militärische Symbole, Länderkennzeichen, oder -wappen, Symbole von Milizen oder sonstigen militärischen Organisationen u. ä.
 
6.   Sonstiges
(a)  Gegenüber Personen, die einen Abschnitt aus Punkt 5 missachten, wird für den „JARMARKA“ und die anliegenden Außenflächen ein Hausverbot ausgesprochen.
(b)  Für die Verteilung von Handzetteln und anderem Werbematerial ist eine Genehmigung bei „JARMARKA“ einzuholen und eine Pauschale für den erhöhten Reinigungsbedarf zu entrichten.
(c)   Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge extremer Lautstärke bei Konzertveranstaltungen entstehen können. Die Bem GmbH haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
(d)  Bei Fernsehaufzeichnungen erklärt sich der Gast mit der Verwendung des erstellten Bildmaterials einverstanden.
(e)  Zutrittsberechtigung von Kindern unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (s. JuSchG).
(f) nicht schriftlich akkreditierte Presse und Journalisten haben keinen Zutritt und keine Berechtigung für die Nutzung von Film, Ton, Foto und sonstigen Aufnahmen der Veranstaltung.

7.   Zuwiderhandlungen
(a)  Wer den Vorschriften dieser Hausordnung oder Weisungen des Ordnungs- bzw. Sicherheitsdienstes zuwiderhandelt, kann ohne Entschädigung für die Auslagen der Teilnahme und ohne Erstattung des Eintrittsgeldes dem „JARMARKA“ verwiesen werden. Sofern es sich um einen Aussteller handelt, kann diesem ein anderer Platz zugewiesen werden. Die Verweise können vom Ordnungs- und Sicherheitsdienst oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelner Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann.
(b)  Für jeden einzelnen Fall eines Verstoßes gegen die Hausordnung, abgesehen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, kann Bem GmbH den Ausstellern eine der Verhältnismäßigkeit angemessene Vertragsstrafe verhängen.
(c)   Beim Verstoß gegen das Mitbringen von verbotenen Gegenständen werden diese vom Ordnungs- und Sicherheitsdienst sichergestellt. Diese Gegenstände werden, soweit sie nicht für ein etwaiges strafrechtliches Ermittlungsverfahren benötigt werden, nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung gegen Erstattung der durch die Sicherstellung und Rückgabe entstandener Kosten zurückgegeben oder nach Ablauf von vier Wochen nach der Veranstaltung auf Kosten des Besuchers vernichtet. Bem GmbH haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von sichergestellten Gegenständen.
(d)  Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb des „JARMARKA“ Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
 
8.   Parkplatzordnung
(a)  Der Besucher ist verpflichtet, die Parkplatzordnung zu beachten. Der Besucher schließt durch die Nutzung des Parkplatzes (Einstellen des Fahrzeugs) einen Mietvertrag mit dem Veranstalter (siehe Ziff. 1 (b)), wobei der Nutzer die nachstehenden Regelungen anerkennt, Gegenstand des Vertrages ist allein die Stellplatzüberlassung. Die Bewachung oder Verwahrung des abgestellten Fahrzeugs oder eine sonstige Tätigkeit, die hierüber hinausgeht, ist nicht Teil des Vertrages. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Obhutspflichten bezüglich des abgestellten Fahrzeugs oder dessen Inhalt. Übernachtungen im Auto auf den Parkplätzen ist nicht gestattet.
(b) Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt mithin auf eigene Gefahr der Fahrzeuginsassen. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, soweit diese von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldet wurden. Die Beweislast trägt der Geschädigte. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vor dem Verlassen des Parkplatzes gegenüber dem Veranstalter angezeigt wurde. Dem Nutzer ist bekannt, dass der Parkplatz bei Dunkelheit nur eingeschränkt beleuchtet ist. Die Fahrzeuginsassen sind verpflichtet auf ihre eigene Sicherheit zu achten. Der Fahrer weist die weiteren Fahrzeuginsassen und insbesondere gehunsichere Menschen in eigener Verantwortung hierauf hin. .
(c) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch den Veranstalter eingesetzte Ordner lediglich die Nutzungsberechtigung prüfen und die Einweisung vornehmen. Hierzu sind die Ordner berechtigt. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Überwachungs- oder Schutzmaßnahmen leisten die Ordner nicht.
(d) Der Besucher haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen auf dem Parkplatz oder gegenüber anderen Besuchern verursachten Schäden nach den gesetzlichen Vorgaben. Es besteht die Verpflichtung, nach Schadenseintritt den Veranstalter zu informieren.
Auf dem Parkplatzgelände gilt die StVO. – Es gilt Schritt-Tempo auf der gesamten Fläche. Es ist verboten die Parkfläche anderweitig als zum Abstellen des Fahrzeugs und den üblichen Gehverkehr zu nutzen. Darüber hinaus dürfen nur für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge abgestellt werden. Es ist nicht gestattet:
  • Gegenstände auf dem Gelände zu lagern.
  • Fahrzeugreinigung, Reparaturen, Wartung, etc.
  • unnützes Motorenlaufen.
  • das Abstellen von undichten, defekten Fahrzeugen
  • Versammlungen zur Unterhaltung mit Musik und Alkoholverzehr.
Verunreinigungen der Parkplatzfläche sind zu vermeiden. Soweit diese durch den Besucher verursacht werden, z.B, durch Müllhinterlassenschaften, sind diese durch ihn zu beseitigen. Sollten dem Veranstalter Kosten für die Beseitigung entstehen, haftet hierfür der Verursacher.
(e) Im Fall des Verstoßes gegen die Parkplatzordnung kann das Fahrzeug durch den Veranstalter abgeschleppt werden. Für die hiermit verbundenen Kosten haften der Fahrzeugführer und Fahrzeughalter als Gesamtschuldner. Dies gilt insbesondere für rechtswidriges Abstellen des Fahrzeugs außerhalb der Veranstaltungsdauer, undichte Fahrzeuge und nicht zugelassene Fahrzeuge.
9.   Haftungsausschluss
(a)  Das Betreten des „JARMARKA“ erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die Bem GmbH nicht.
(b)  Der Veranstalter haftet nicht, für den Ausfall von Künstlerauftritten.